FAQ

Wenn Du psychologische Beratung hörst, denkst Du vielleicht an eine Beratung mit einem Psychologen/einer Psychologin. Tatsächlich unterscheiden sich diese beiden Berufsgruppen. 

Psychologische Beratung, psychosoziale Beratung oder auch Lebens- und Sozialberatung genannt ist ebenso wie der Psychologe/die Psychologin im österreichischen Gesundheitssystem gesetzlich verankert ( § 119 GewO), BGBl. II Nr. 140/2003, BGBl. II Nr. 112/2006). Leider wird im deutschsprachigen Raum vor allem die Bezeichnung Lebensberatung oft falsch verwendet. In Österreich ist dieser Begriff geschützt, während er in Deutschland für die verschiedensten Tätigkeitsbereiche verwendet werden darf.

Wenn Du psychologische Beratung hörst, denkst Du vielleicht an eine Beratung mit einem Psychologen/einer Psychologin. Tatsächlich unterscheiden sich diese beiden Berufsgruppen. 

Psychologische Beratung unterscheidet sich im Wesentlichen vom Psychologen/der Psychologin soweit, dass der/die psychologische BeraterIn ausschließlich am gesunden Menschen arbeiten darf, bedeutet es ist ihm/ihr nicht erlaubt an z.B. einer Depression, Suchterkrankung oder anderen psychischen Erkrankungen zu arbeiten. Ein Psychologe/eine Psychologin Arbeitet an Themen mit Krankheitswert, während die psychologische Beratung eine Hilfestellung für gesunde Menschen darstellt.

Die Bezeichnung zwischen kranken bzw. gesunden Menschen ist ebenso mit Kriterien festgelegt - (siehe hier)

Fachverband für Personenberatung und Personenbetreuung der WKO Österreich bezeichnet gemäß dem „Memorandum Lebens- und Sozialberatung - Psychologengesetz 2013 (PDF), psychologische Beratung als eine psychologische Maßnahme zur Aufarbeitung und Überwindung von Problem sowie Konflikten. 

Da aber sehr viele Menschen im Laufe ihres Lebens eine Beratung aufsuchen, auch ohne psychisch erkrankt zu sein, ist somit der psychologische Beratung eine sehr gute Alternative.

Die Ausbildung zum/zur psychologischen BeraterIn dauert 5-6 Semester, mit begleitender Berufspraxis und endet mit einer Diplomprüfung. Psychologische BeraterInnen werden ebenso in der Anwendung psychologischer und psychotherapeutischer Methoden, Krisenintervention und Selbsterfahrungen ausgebildet.

Berater:in (unter Supervision) oder Psychotherapeut:in (unter Supervision) – korrekt heißt es Psychotherapeut:in in Ausbildung (unter Supervision) – bedeutet, dass sich die Person im letzten, praktischen Teil ihrer jeweiligen mehrjährigen Ausbildung befindet.

In der Psychotherapieausbildung ist Supervision zwingend vorgesehen. Dabei handelt es sich nicht um Supervision durch eine ausgebildete Supervisorin/einen ausgebildeten Supervisor, sondern um die Begleitung der psychotherapeutischen Tätigkeit der Auszubildenden durch eine erfahrene Psychotherapeutin/einen erfahrenen Psychotherapeuten oder durch eine Lehrtherapeutin/einen Lehrtherapeuten. 

Ausbildungssupervision dient laut Judy und Knopf (2016, S. 147) dazu, „im Rahmen einer Ausbildung professionelles Handeln zu erlernen, einschließlich der Überprüfung, wie professionelle Standards erfüllt werden“. Gemeinsam ist Ausbildungs- und allgemeiner Supervision (auch ‚Feldsupervision‘ genannt) der selbstreflektierende Aspekt, unterschiedlich hingegen der stärker organisationsbezogene Aspekt bei der Feldsupervision sowie der Aspekt der Qualitätskontrolle bei der Ausbildungssupervision (Gotthardt-Lorenz & Lorenz, 2016, S. 148). 

BGBl. Nr. 194/1994 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2002 § 119 (4) Gewerbetreibende, die zur Ausübung des Gewerbes der Lebens- und Sozialberatung berechtigt sind, sowie deren Arbeitnehmer sind zur Verschwiegenheit über die ihnen anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, wenn und insoweit der Auftraggeber ausdrücklich von dieser Pflicht entbindet.